Zum Inhalt springen

Verhinderungspflege abrechnen: Anleitung für Anbieter nach der Reform 2025

Seit dem 1. Juli 2025 rechnen Sie Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) gegen den gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € ab — ein Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2, ohne Vorpflegezeit. Wie eine anerkannte Alltagshilfe stundenweise Verhinderungspflege erbringt, dokumentiert und mit der Pflegekasse abrechnet: Vorher-nachher-Vergleich, Musterrechnung und Rechner für das Restbudget.

Von Benedikt Hübenthal Redaktionell aktualisiert am 11. September 2026 10 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

3.539 €
gemeinsamer Jahresbetrag
VP + Kurzzeitpflege, § 42a — seit 01.07.2025
ab PG 2
Anspruch
häusliche Pflege, Pflegeperson verhindert
8 Wochen
Höchstdauer tageweise
stundenweise Einsätze zählen nicht mit
0 Monate
Vorpflegezeit
seit 01.07.2025 entfallen

Rechner

Gemeinsamer Jahresbetrag

Seit dem 01.07.2025 zahlen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus einem Topf: bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI, ab Pflegegrad 2). Was der Kunde für die eine Leistung verbraucht, fehlt der anderen.

Verbrauch und geplanter Einsatz
Voreinstellung:

Geplanter Einsatz (optional)

= 140 € geplante stundenweise Verhinderungspflege

Restbudget im Kalenderjahr

3.539 €

von 3.539 € gemeinsamem Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (seit 01.07.2025).

Verhinderungspflege genutzt
0 €
Kurzzeitpflege genutzt
0 €
Geplanter Einsatz
140 €
Danach noch frei
3.399 €

Was bedeutet das für den Anbieter

Der geplante Einsatz über 140 € ist voll über den Jahresbetrag abrechenbar. Restbudget danach: 3.399 €.

Stundenweise Verhinderungspflege unter 8 Std/Tag kürzt das Pflegegeld nicht und zählt nicht auf die Höchstdauer von 8 Wochen. Bei tageweiser Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege läuft das halbe Pflegegeld bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr weiter. Stand 07/2026, Angaben ohne Gewähr.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ersetzt die reguläre Pflegeperson — meist einen pflegenden Angehörigen —, wenn diese wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen zeitweise ausfällt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Ersatzpflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (§ 42a SGB XI, seit 01.07.2025), den sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, eine Vorpflegezeit gibt es nicht mehr.

Für anerkannte Alltagshilfen und Betreuungsdienste ist die Verhinderungspflege neben dem Entlastungsbetrag nach § 45b der zweite Abrechnungsweg — und der größere: 3.539 € pro Klient und Kalenderjahr stehen 1.572 € aus § 45b (12 × 131 €, seit 01.01.2025) gegenüber. Weil Verhinderungspflege stundenweise erbracht werden darf, passt sie exakt zum Einsatzmodell einer Alltagshilfe: Ihre Betreuungskraft übernimmt einzelne Vormittage, während der Angehörige verhindert ist — ohne dass der Klient in eine Einrichtung wechselt.

Die neue Rechtslage seit dem 1. Juli 2025

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat die getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) zum 01.07.2025 zu einem Topf zusammengeführt. Wer noch mit Übertragsregeln aus dem alten Recht rechnet, plant Einsätze, die die Kasse so nicht erstattet — oder lässt Budget liegen. Der direkte Vergleich:

Regelung Bis 30.06.2025 Seit 01.07.2025
Budget Verhinderungspflege 1.685 € je Kalenderjahr gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 €
Übertrag aus der Kurzzeitpflege bis zu 843 € (max. 2.528 €) entfällt — ein Topf für beides
Budget Kurzzeitpflege 1.854 € je Kalenderjahr gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 €
Höchstdauer Verhinderungspflege 6 Wochen je Kalenderjahr 8 Wochen (56 Tage)
Vorpflegezeit 6 Monate häusliche Pflege entfallen
Anspruch ab Pflegegrad 2 ab Pflegegrad 2 (unverändert)

Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 galt der gemeinsame Jahresbetrag bereits seit dem 01.01.2024 (damals 3.386 €) — für alle anderen kam er zum 01.07.2025.

Vorher — nachher

Bis 30.06.2025 nur mit Übertrag aus der Kurzzeitpflege

Grundbetrag Verhinderungspflege (1.685 €): 1.685
Übertrag aus der Kurzzeitpflege (bis 843 €): 843

max. 2.528 €

Seit 01.07.2025 voll für Verhinderungspflege einsetzbar

3.539 €

Grundbetrag Verhinderungspflege (1.685 €) Übertrag aus der Kurzzeitpflege (bis 843 €)

Maximal für Verhinderungspflege einsetzbarer Betrag je Kalenderjahr: bis 30.06.2025 höchstens 2.528 € (Grundbetrag plus Übertrag aus der Kurzzeitpflege), seitdem der volle gemeinsame Jahresbetrag — ein Plus von 40 %.

Quellen: § 39, § 42a SGB XI; pflege.de · Stand 07/2026

Voraussetzungen und Anspruch

Vier Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Pflegekasse Ihre Verhinderungspflege-Rechnung erstattet:

  • Mindestens Pflegegrad 2 beim Klienten. Bei Pflegegrad 1 greift stattdessen der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat (seit 01.01.2025).
  • Häusliche Pflege: Der Klient wird zu Hause von einer Pflegeperson versorgt, in der Regel einem Angehörigen.
  • Verhinderung der Pflegeperson: Urlaub, Krankheit, Termine oder schlicht Entlastung — der Grund muss plausibel sein, einen Nachweis verlangen die Kassen in der Regel nicht. Die Erstattung kann auch rückwirkend beantragt werden.
  • Notwendige Ersatzpflege und verfügbares Budget: Erstattet werden nachgewiesene Kosten im Rahmen des § 39 SGB XI. Prüfen Sie, ob bereits Kurzzeitpflege oder andere Ersatzpflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag bezahlt wurde.

Hat der Klient mindestens Pflegegrad 2?

Zusätzlich erforderlich: häusliche Pflege durch eine Pflegeperson, die zeitweise verhindert ist.

Stundenweise oder tageweise?

Für die 8-Stunden-Grenze pro Tag zählt, wie lange die bisherige Pflegeperson verhindert ist. Die Dauer Ihres Ersatzpflege-Einsatzes allein entscheidet nicht über die Einordnung:

Kriterium Stundenweise Tageweise
Definition Bisherige Pflegeperson unter 8 Std. am Tag verhindert Bisherige Pflegeperson mindestens 8 Std. am Tag verhindert
Pflegegeld des Klienten läuft ungekürzt weiter hälftig weitergezahlt; erster und letzter Tag voll (§ 37 Abs. 2)
8-Wochen-Limit (56 Tage) zählt nicht mit zählt mit
Budget gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 € derselbe Jahresbetrag
Typischer Fall Alltagshilfe übernimmt einzelne Vormittage Urlaubsvertretung über mehrere Tage

Ist die bisherige Pflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag verhindert, bleibt das Pflegegeld ungekürzt. Der Tag zählt nicht auf das 56-Tage-Limit; die erstatteten Kosten mindern den Jahresbetrag. Ist die Pflegeperson dagegen 10 Stunden verhindert und Ihre Betreuungskraft nur 2 Stunden vor Ort, ist die Verhinderungspflege trotzdem tageweise. So sieht ein Beispiel für stundenweise Verhinderungspflege aus:

Beispielrechnung

Musterrechnung: ein Monat stundenweise Verhinderungspflege

Klient mit Pflegegrad 2. Die Tochter als bisherige Pflegeperson ist zweimal pro Woche jeweils 3 Stunden verhindert. Ihre Betreuungskraft übernimmt für diese Zeit.

8 Einsätze à 3 Std.
24,0 Std.
Stundensatz Ihres Angebots je nach Preisliste und Landesrecht
35,00 €
Rechnungsbetrag an die Pflegekasse
840,00 €
Pflegegeld des Klienten 347 €/Monat (PG 2, seit 01.01.2025); die bisherige Pflegeperson ist jeweils unter 8 Std. verhindert
ungekürzt
Restbudget nach diesem Monat
2.699,00 €

3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a SGB XI, seit 01.07.2025) − 840 € = 2.699 €. Bei diesem Rhythmus trägt der Jahresbetrag gut vier Monate — kombinieren Sie ihn für die Dauerbetreuung mit dem Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.

In 5 Schritten mit der Pflegekasse abrechnen

Die Abrechnung stundenweiser Verhinderungspflege folgt für anerkannte Anbieter einem klaren Ablauf:

  1. Anspruch und Erstattungsvoraussetzungen prüfen

    Der Klient braucht mindestens Pflegegrad 2 und häusliche Pflege. Prüfen Sie die Voraussetzungen des § 39 SGB XI und die erforderlichen Nachweise. Eine Anerkennung nach § 45a ist keine allgemeine Voraussetzung für Verhinderungspflege.

  2. Verhinderung und Restbudget klären

    Die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein — Urlaub, Krankheit oder Termine genügen. Prüfen Sie vorab, wie viel vom Jahresbetrag (bis 3.539 €) noch frei ist: Auch Kurzzeitpflege zehrt daran.

  3. Einsatz dokumentieren

    Datum, Uhrzeit, Dauer und Leistung je Einsatz erfassen und vom Klienten unterschreiben lassen. Halten Sie zusätzlich fest, wie lange die bisherige Pflegeperson verhindert ist. Bleibt deren Verhinderung unter 8 Stunden am Tag, wird das Pflegegeld ungekürzt weitergezahlt.

  4. Rechnung erstellen

    Rechnung mit IK-Nummer, Leistungszeitraum, Stunden und Stundensatz stellen. Abgerechnet wird gegen den gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI.

  5. Bei der Pflegekasse einreichen

    Rechnung plus Leistungsnachweis einreichen. Mit Abtretungserklärung zahlt die Kasse direkt an Sie — ohne geht der Klient in Vorleistung (Kostenerstattung).

Der Abrechnungsweg stundenweiser Verhinderungspflege für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. § 39, § 42a SGB XI · Stand 07/2026

Wie beim Entlastungsbetrag können Sie die Verhinderungspflege per Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abrechnen — der Klient geht dann nicht in Vorleistung. Grundlage jeder Erstattung ist ein sauberer Leistungsnachweis mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Unterschrift.

Der Jahresbetrag im Jahresverlauf

Der gemeinsame Jahresbetrag gilt je Kalenderjahr: Am 1. Januar stehen wieder volle 3.539 € zur Verfügung; was am 31. Dezember nicht verbraucht ist, verfällt — einen Übertrag ins Folgejahr wie beim Entlastungsbetrag gibt es nicht. Erstattet werden bereits entstandene Kosten für das laufende und das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr.

  1. 01.01.2026

    Neuer Jahresbetrag

    Volle 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege — unabhängig vom Vorjahresverbrauch.

  2. laufend

    Einsätze erbringen und einreichen

    Monatlich abrechnen; mit Abtretung zahlt die Kasse direkt an Sie.

  3. 31.12.2026

    Restbudget verfällt

    Nicht genutzte Beträge werden nicht ins Folgejahr übertragen.

  4. 31.12.2027

    Letzte Frist für 2026er Belege

    Kostenerstattung gibt es nur für das laufende und das vorangegangene Kalenderjahr.

Das Kalenderjahr 2026 aus Anbietersicht: vom Budgetstart bis zur letzten Erstattungsfrist. § 42a SGB XI; pflege.de · Stand 07/2026

Wie viel bei einem konkreten Klienten noch übrig ist, zeigt der Rechner oben auf dieser Seite: Pflegegrad wählen, bereits genutzte Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eintragen, geplanten Einsatz gegenrechnen — hilfreich für das Klientengespräch, bevor Sie eine Einsatzserie zusagen.

Häufige Fehler bei der Abrechnung

  • Mit alten Zahlen rechnen: 1.685 € plus Übertrag, 6 Wochen Höchstdauer oder die Vorpflegezeit gelten seit dem 01.07.2025 nicht mehr. Immer mit dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € arbeiten.
  • Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1 abrechnen: Kein Anspruch — bei Pflegegrad 1 ist ausschließlich der Entlastungsbetrag einsetzbar.
  • Erstattungsregeln verwechseln: Prüfen Sie Verhinderungspflege nach § 39 getrennt von Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch. Eine § 45a-Anerkennung ist keine allgemeine Voraussetzung für Ersatzpflege.
  • Nur die Einsatzdauer betrachten: Für die 8-Stunden-Grenze zählt die Verhinderung der bisherigen Pflegeperson. Erfassen Sie diesen Zeitraum zusätzlich zur Dauer Ihres Einsatzes.
  • Budget doppelt verplanen: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen Topf. Hat der Klient bereits Kurzzeitpflege genutzt, fehlt der Betrag für Ihre Einsätze — Restbudget vor jeder Einsatzserie prüfen.
  • Lückenhafte Leistungsnachweise: Fehlen Datum, Dauer oder die Unterschrift des Klienten, kann die Kasse die Erstattung verweigern.
  • Fristen verschlafen: Das Budget verfällt am 31.12.; Belege für das Vorjahr nimmt die Kasse nur bis Ende des Folgejahres an. Reichen Sie monatlich ein.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Verhinderungspflege 2026?
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) teilen sich seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI). Der volle Betrag kann für Verhinderungspflege eingesetzt werden — bei erwerbsmäßiger Ersatzpflege, etwa durch ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Verhinderungspflege?
Ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege — hier steht der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (seit 01.01.2025) zur Verfügung.
Was ist der Unterschied zwischen stundenweiser und tageweiser Verhinderungspflege?
Entscheidend ist, wie lange die bisherige Pflegeperson am Tag verhindert ist. Unter 8 Stunden gilt die Verhinderungspflege als stundenweise: Das Pflegegeld bleibt ungekürzt, der Tag zählt nicht auf das 56-Tage-Limit. Ab 8 Stunden gilt sie als tageweise. Die Dauer des Ersatzpflege-Einsatzes allein entscheidet das nicht. Vom gemeinsamen Jahresbetrag gehen in beiden Fällen die erstatteten Kosten ab.
Wird das Pflegegeld durch Verhinderungspflege gekürzt?
Ist die bisherige Pflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag verhindert, bleibt das Pflegegeld ungekürzt. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird es für bis zu 8 Wochen je Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Am ersten und letzten Tag eines zusammenhängenden Zeitraums fließt es voll.
Gilt noch die sechsmonatige Vorpflegezeit?
Nein. Die früher geforderte 6-monatige Vorpflegezeit ist seit dem 1. Juli 2025 entfallen. Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 von Anfang an genutzt werden.
Darf eine anerkannte Alltagshilfe Verhinderungspflege abrechnen?
Ja, wenn die Voraussetzungen des § 39 SGB XI erfüllt sind und die erforderlichen Nachweise vorliegen. Erwerbsmäßige Ersatzpflege kann bis zum verfügbaren gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € erstattet werden. § 39 verlangt nicht allgemein eine Anerkennung nach § 45a. Diese ist für Angebote zur Unterstützung im Alltag bei der Nutzung des Entlastungsbetrags und des Umwandlungsanspruchs erforderlich. Klären Sie den konkreten Abrechnungsweg mit der Pflegekasse.
Was erhalten nahe Angehörige für die Ersatzpflege?
Übernehmen Personen, die bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder im selben Haushalt leben, die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig, ist die Erstattung auf das Zweifache des monatlichen Pflegegelds je Kalenderjahr begrenzt — bei Pflegegrad 2 also 694 € (2 × 347 €, seit 01.01.2025). Nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall kommen hinzu. Anerkannte Anbieter rechnen dagegen als erwerbsmäßige Ersatzpflege bis zum vollen Jahresbetrag ab.
Verfällt ungenutztes Budget am Jahresende?
Ja. Der gemeinsame Jahresbetrag gilt je Kalenderjahr — was am 31. Dezember nicht verbraucht ist, verfällt; einen Übertrag ins Folgejahr gibt es nicht. Bereits entstandene Kosten können aber rückwirkend erstattet werden: für das laufende und das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr.
Wie lange darf Verhinderungspflege dauern?
Tageweise Verhinderungspflege ist auf 8 Wochen (56 Tage) je Kalenderjahr begrenzt. Seit dem 1. Juli 2025 gilt diese Grenze anstelle der früheren 6 Wochen. Tage, an denen die bisherige Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert ist, zählen nicht auf das Limit.
Benedikt Hübenthal

Über den Autor

Benedikt Hübenthal

Mitgründer · Geschäftsführer

Mitgründer und Geschäftsführer von Aldor. Schreibt hier über die Abrechnung mit der Pflegekasse — vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege.

Profil ansehen

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 11. September 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.

Loslegen

Reden wir kurz.

Eine Demo dauert maximal 30 Minuten. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Funktionen.